Krankenversicherung
Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz studieren, müssen Sie eine Krankenversicherung ab Zuzugsdatum abschliessen. Inhaber:innen einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und privat versicherte Studierende, deren Krankenversicherungsgesellschaft einen gleichwertigen Versicherungsschutz gemäss dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) sicherstellt, können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Füllen Sie dazu das Bescheinigungsformular der Stadt St.Gallen aus.
Obligatorische Altersvorsorge (AHV)
Alle Personen mit Wohnsitz und/oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz sind obligatorisch in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert. Für Nichterwerbstätige beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres. Ausländische Studierende ohne Erwerbstätigkeit sind nur in der AHV versichert und beitragspflichtig, wenn sie ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Privathaftpflicht- und Hausratversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Sie gegen Schadenersatzansprüche (Sach- und Personenschaden) Dritter absichert. Verursachen Sie z.B. einen Schaden an der Mietwohnung, kommt die Versicherung dafür auf. Einige Vermieter verlangen explizit nach einem Versicherungsnachweis. Viele Versicherungsanbieter wiederum koppeln die Privathaftpflichtversicherung mit einer Hausratversicherung. Diese übernimmt Schäden im Rahmen der versicherten Summe am Hausrat.